Fischereischein

Welche Fischereischeine gibt es?

  • Jugendfischereischein:
    Alter von 10 bis 18 Jahren, keine Fischerprüfung erforderlich.

  • Jahresfischereischein:
    Für volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, ohne Nachweis der Fischerprüfung, Gültigkeit ein Jahr, beschränkt aber auf höchstens drei von der antragstellenden Person bestimmten Monate.

 

  • Fischereischein auf Lebenszeit:
    Alter ab 14 Jahren, Vorlage der Fischerprüfung erforderlich, zahlbar wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgende Jahre oder einmal für die gesamte Lebenszeit.

 

 

Was kostet eine Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines?

Die Kosten für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines entnehmen Sie bitte der Auflistung der Verwaltungsgebühren.

 

Die Gebühr ist bei der Abholung des Fischereischeines direkt zu bezahlen.

 

 

Was muss für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeins vorgelegt werden?

  • Jugendfischereischein:
    Bei der erstmaligen Ausstellung ist der Kinderausweis, ein aktuelles Lichtbild und eine Einverständniserklärung der Eltern zur Ausstellung von Fischereischeinen vorzulegen.

 

  • Jahresfischereischein:
    Bei der erstmaligen Ausstellung ist der Personalausweis/Reisepass und ein aktuelles Lichtbild vorzulegen.

 

  • Fischereischein auf Lebenszeit:
    Bei der erstmaligen Ausstellung ist der Personalausweis/Reisepass, ein aktuelles Lichtbild und die bestandene Fischerprüfung vorzulegen.
    Die Fischereiabgabe kann wahlweise für fünf Jahre oder auf Lebenszeit bezahlt werden.
    Eine Verlängerung eines auf fünf Jahre bezahlten Fischereischeines ist auch mit Einmalzahlung auf Lebenszeit möglich.

 

Der Weg zur Staatlichen Fischerprüfung in Bayern hier.

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