Teilnahme am Müllentsorgungssystem

Jeder Haushalt im VG Gebiet ist verpflichtet an der Abfallentsorgung teilzunehmen. Das Landratsamt Landshut stellt über die Entsorgungsfirma Heinz GmbH und Co KG Tonnen und Restmüllsäcke zur Verfügung, die in der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen beantragt werden können.

 

Für eine Restmüll- und Papierentsorgung ist jeder Haushalt

anschlusspflichtig. Von der Biotonne kann eine Befreiung beantragt werden, wenn versichert wird, dass Bioabfälle kompostiert werden.

Die Gebühr richtet sich nach der Tonnengröße und nach Befreiung von der Biotonne.

 

 

Möglichkeiten des Nutzungsvolumen der Tonne

  • Die Restmülltonne kann mit einem Fassungsvermögen von 80l und 120l, beantragt werden. Dabei steht ein Papierbehältnis mit einem Füllraum von 240l zur Verfügung.
  • Bei einem 240l Restmüllgefäß erhält man zusätzlich eine 3. Papiertonne mit einem Füllvolumen vom 240l.
  • Fällt Restmüll in größeren Mengen an, z.B. bei Gewerbebetrieben, empfiehlt sich ein 1.100l Restmüll- und ein Papiercontainer.
  • Die Biotonne ist nur mit einer 120l Normgröße erhältlich.

 

 

Restmüllsäcke

Einpersonenhaushalte und Einöder haben die Möglichkeit statt der Tonne nur Restmüllsäcke zu nutzen.

Diese Müllsäcke haben ein Fassungsvermögen von 70 l und können auch zusätzlich bei Tonnennutzung erworben werden, wenn diese ausnahmsweise zur Entsorgung des Mülls nicht ausreicht.

 

Einpersonenhaushalte mit 12 Restmüllsäcken im Jahr erhalten 9 Papiersäcke. Sog. Einöder mit 25 Restmüllsäcken erhalten 12 Papiersäcke. Wahlweise können Restmüllsackbenutzer auch eine Papiertonne verwenden.

 

 

Gemeinsame Tonnenbenutzung mit einem benachbarten Haushalt:

Nach § 15 Abs. 1 Satz 5 der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Landkreises Landshut besteht für benachbarte Grundstücke oder für mehrere Haushalte auf einem Grundstück die Möglichkeit eine gemeinsame Restmülltonne nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AWS, zu verwenden. Je Haushaltsbewohner haben 15 l Restmüllvolumen je Leerungsrhythmus zur Verfügung zu stehen. Veränderungen der Anzahl der Haushaltsbewohner sind der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen mitzuteilen. Die nicht mehr benötigten Abfallgefäße (Restmüll-, Papier-, Biotonne) sind an die Gemeinde zurückzugeben.

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