Neuerlass von Stellplatzsatzungen in den Mitgliedsgemeinden

Neuerlass von Stellplatzsatzungen

 

Aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung wurde den Gemeinden die Verantwortung u. a. zur Regelung des Stellplatzbedarfs für Bauvorhaben übertragen. Ab dem 01.10.2025 gilt die Regelung für Stellplätze nach der Bayerischen Bauordnung nicht mehr.

 

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen haben deshalb für deren Gemeindegebiete Satzungen zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzungen) erlassen. Diese regeln die Größe, Beschaffenheit und auch die Anzahl des erforderlichen Stellplatzbedarfs bei Bauvorhaben.

 

Die Stellplatzsatzungen der Gemeinden Gerzen und Schalkham treten ab dem 15.09.2025 in Kraft, der Gemeinde Aham und Kröning am 30.09.2025.

 

Sie finden die Stellplatzsatzung der Mitgliedsgemeinden jeweils unter der Rubrik "Ortsrecht" oder unter nachfolgenden Links:

 

Für Fragen steht Ihnen unsere Bauverwaltung unter Tel. 08744/9604-982 oder per E-Mail bauamt@gerzen.de gerne zur Verfügung.

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