Die Sammelstellen sind wieder regulär geöffnet.
Gebühren werden wieder regulär erhoben.
Jedoch dürfen die Anlieferer die Sammelstelle nur mit Mund- und Nasenschutz betreten.
Anlieferer ohne Mund- und Nasenschutz werden abgewiesen.
Ein umgebundenes Halstuch bzw. Schal gilt auch als Mund- und Nasenschutz, wenn dadurch Mund und Nase vollständig bedeckt werden.
Die Einfahrt in die Altstoffsammelstelle wird so geregelt, dass sich nur eine für die Platzwarte überschaubare Anzahl an Fahrzeugen in der Sammelstelle aufhalten kann.