Waldfriedhof Schalkham

Waldfriedhof Schalham

Vor ca. fünf Jahren erreichte die Gemeinde Schalkham ein Angebot einer Waldbesitzerin aus Vilsbiburg, zwei Grundstücke im Gemeindebereich erwerben zu können, möglichst für die Anlegung eines Waldfriedhofs.


Die Begutachtung des Bestandes und die günstige Lage im Gemeindegebiet ließen den Gemeinderat dieses Angebot annehmen. Anschließend wurde unmittelbar die gemeindliche Bauleitplanung zur Flächennutzungsplanänderung mit einem Deckblatt „Sondergebiet Waldfriedhof“ und parallel dazu mit einem Bebauungsplan „Sondergebiet Waldfriedhof“ umgesetzt und im Februar 2023 auch in Rechtskraft gesetzt. Damit wäre die Gemeinde im Jahr 2023 in der Lage gewesen, die Erschließungsarbeiten für den Waldfriedhof im ersten Teil umzusetzen. Am 30. März 2023 wurde bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen ein Bürgerbegehren, d. h. ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides eingereicht und letztenendes von 72 Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schalkham unterzeichnet und damit unterstützt. Der Waldfriedhof sollte verkleinert und an anderer Stelle verwirklicht werden. Nach einigem Hin und Her wurde zuletzt am 18. August 2023 auf Basis eines Beschlusses des Gemeinderates Schalkham das eingereichte Bürgerbegehren aus vielerlei Gründen für unzulässig erklärt und zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung der Gemeinde Schalkham wurde durch die drei Vertreter des Bürgerbegehrens anschließend direkt Klage beim bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg erhoben.

 

Erst in diesem Jahr, konkret am 16. Juli 2025, kam es zur mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht in Regensburg, in der die Argumente der Vertreter des Bürgerbegehrens, diese vertreten durch einen Rechtsanwalt und die Argumente der Gemeinde Schalkham, vertreten durch den ersten Bürgermeister und den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen ausgetauscht und von der Kammer bewertet wurden. Bereits am nächsten Tag konnte der Tenor der Entscheidung bei der Geschäftsstelle abgerufen werden. Darin wird ausgeführt, dass die Klage der Vertreter des Bürgerbegehrens gegen den Bescheid der Gemeinde abgewiesen wird. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

 

Gleich am nächsten Tag wurden in der Gemeinderatssitzung des Gemeinderates Schalkham die Weichen für die Erschließung des Waldfriedhofs im ersten Abschnitt gestellt.


Wir hoffen, dass spätestens im ersten Quartal 2026 erste Bestattungen in diesen Waldfriedhof ermöglicht werden können.

drucken nach oben